perplex GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 



   
Geltung der Bedingungen
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten auch, wenn der Besteller in seinem Auftrag oder in einem Bestätigungsschreiben auf andere Bedingungen verweist, es sei denn, wir hätten diesen schriftlich zugestimmt. Durch Entgegennahme unserer Ware bringt der Besteller in jedem Fall sein Einverständnis mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Ausdruck.
   
Gültigkeit der Lieferverträge
 Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Diese ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend. Nebenabreden, Zusicherungen über Eigenschaften unserer Ware und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Beschreibungen und Abbildungen unserer Ware, sowie technische Angaben sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns Änderungen bis zur Lieferung vor.
   
Preisstellung  
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer, Zoll, Fracht, Verpackung, Versicherung usw. Diese Kosten hat der Besteller auch dann zusätzlich zu tragen, wenn sie nicht besonders ausgewiesen sind. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Erfolgt die Lieferung vertragsmäßig später als vier Monate nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, so haben wir das Recht, statt des vereinbarten Preises unseren am Liefertag geltenden Preis zu verlangen.
   
Lieferzeit
Wir sind stets bemüht, den von uns angegebenen Liefertermin einzuhalten. Er ist jedoch nicht verbindlich, es sei denn, daß schriftlich etwas anderes vereinbart wäre. Auch wegen Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins können Schadensersatzansprüche in keinem Fall geltend gemacht werden. Der Besteller kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 4 Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich ein verbindlicher Liefertermin ohne weiteres um die Dauer der höheren Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörung, schlechte Versorgung mit Rohmaterial, gleichgültig ob sie bei uns oder unserem Zulieferer eintreten.
   
Transport
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, daß die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt wird. Die Gefahr geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk verläßt. Bei Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Wir sind - auch bei Auslandsgeschäften - nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. So weit jedoch Deckung durch unsere Transportversicherung besteht, trägt der Besteller deren Kosten.
   
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Andere Zahlungsmittel als Bargeld und Überweisung auf die von uns angegebenen Konten werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen; Diskont und andere Spesen trägt der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Wird das Netto-Zahlungsziel überschritten, so können wir von diesem Zeitpunkt an ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Besteller fordern, mindestens aber 8%. Leistet der Besteller fällige Zahlungen nicht rechtzeitig oder entstehen nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, so können wir nach unserer Wahl entweder Barzahlung aller offenen Forderungen einschließlich Wechselforderungen oder Sicherheitsleistung verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, sind wir zu weiteren Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht verpflichtet. Der Besteller kann weder Zahlungen zurückbehalten noch mit Gegenforderungen aufrechnen. Unsere Vertreter sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Inkasso berechtigt.
 
Abrufaufträge
Abrufaufträge hat der Besteller mangels anderer Vereinbarung so abzurufen, daß die letzte Lieferung 12 Monate nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung erfolgt ist. Nimmt der Besteller die Ware unberechtigt nicht ab, verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die in seinen Bereich fallen, oder ruft der Besteller bei Abrufaufträgen nicht fristgerecht ab, so geht die Gefahr auf ihn über. Lagern wir dir Ware bei uns, so hat der Besteller das übliche Lagergeld an uns zu zahlen. Wird die Ware bei Dritten eingelagert, so trägt er deren Kosten. Wir können außerdem sofortige Bezahlung der Ware verlangen.
 
Teillieferungen
Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die mit den unter "Zahlungen“ genannten Fristen jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen. Mehr- oder Minderlieferungen Bei allen Druckerzeugnissen, bzw. Artikeln bei denen Druckerzeugnisse Bestandteile des Endproduktes sind, behalten wir uns aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der vereinbarten Bestellmenge vor.
 
 
Bestellung nach Kundenentwurf
Bei Bestellungen nach Zeichnung, Muster, Vorlage usw. haftet uns der Besteller dafür, daß Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wir übernehmen keine Prüfung. Was uns der Besteller zur Erledigung des Auftrages übergibt, z.B. Vorlagen, Muster, Werkzeuge, Klischees, Filme usw. bewahren wir - jedoch nicht länger als 1Jahr - auf seine Gefahr unversichert auf, ohne irgend eine Haftung durch uns.
 
Zusatzkosten
Reproduktionsarbeiten, Prägewerkzeuge und Klischees berechnen wir auch ohne ausdrückliche Abrede neben dem vereinbarten Preis zu Selbstkosten. Sie bleiben jedoch allein unser Eigentum. Lithographien, Druckplatten und Filme sind unser Eigentum.
 
Urheberrecht
An allen Entwürfen, Mustern, Ideen und anderen Arbeiten, die allein oder überwiegend von uns entwickelt werden, stehen uns das Urheberrecht und die ausschließlichen Nutzungsrechte zu. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht und vom Kunden nicht verwendet werden, wenn das Geschäft mit uns nicht zustande kommt. Er hat sie uns in diesem Fall unaufgefordert zurückzugeben. Schutzrechte und Nutzungsrechte an unseren Waren und Arbeiten stehen ausschließlich uns zu. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, darf der Besteller sie weder selbst noch durch andere vervielfältigen oder nachahmen lassen.
 
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs veräußern, es sei denn, daß er sich im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, auch etwaigen Aus- und Absonderungsansprüchen. Wird Ware, an der uns Eigentum zusteht, zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, die uns nicht gehören, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises als abgetreten. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, daß er sich im Zahlungsverzug befindet, die Zahlungen eingestellt hat oder daß wir die Einzugsermächtigung widerrufen. Wir können verlangen, daß der Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen mit den uns sonst eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Freigabe verpflichtet, falls er dies verlangt. Der Besteller hat uns sofort Anzeige zu machen, wenn die Vorbehaltsware oder anderes Sicherheitsgut von Dritten gepfändet werden oder sonst eine Beeinträchtigung unserer Rechte zu befürchten ist.
 
Mängel
Für Mängel unserer Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir nur, wenn der Besteller sie unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns anzeigt, bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Erkennbarwerden. Bei rechtzeitiger Beanstandung beschränkt sich unsere Haftung darauf, daß wir fehlerhafte Ware kostenlos, nach unserer Wahl bei uns oder beim Besteller nachbessern oder einwandfreie Ware als Ersatz liefern. Die mangelhafte Ware ist uns in ihrem ursprünglichen Zustand zu übersenden, jedoch erst auf unser schriftliches Verlangen. Sind wir zu Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung nicht in der Lage, so kann der Besteller unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Wir können die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller nicht alle seine Verpflichtungen erfüllt hat. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Keine Mängel sind: Abweichungen in Farbe, Schwere, Beschaffenheit usw. gemäß den Bedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage; handelsübliche Abweichungen vom Muster; von uns nicht verschuldete Druckfehler, etwa durch Unleserlichkeit des Manuskripts.
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragspartner ist Obercunnersdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Wechseln oder Schecks, ist Löben. Wir behalten uns vor, auch am Sitz des Bestellers zu klagen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen oder der Liefervertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
 
Perplex GmbH
HRB Dresden Nr. 29422
 
 
 
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